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Gesetzgebung

Zusätzlich ist nun am 1. Januar 2010 das neue Hundegesetz im Kanton Zürich in Kraft getreten.Die Gemeinden sind zuständig für den Vollzug des Gesetzes.

JEDER Hundehalter in der Schweiz der nach dem 1. September 08 einen Hund angeschafft hat, muss innerhalb eines Jahres einen mindestens 4 stündigen SKN (Sachkundenachweis) Kurs (Praxis) besuchen.

Gesetzesgrundlage

Bundesebene

Die Hunde werden neu in drei Rassetypen eingeordnet:

Kleinwüchsige Hunde:

Rassetyp:

Definition:

vorgeschriebene Kurse:

Rassentypenliste l:

- Grosse (ab 45 cm) oder massige (ab 16 kg) Hunde.

- Für Hunde die nach dem 31.12.2010 geboren werden gilt:- Besuch einer Welpenprägung 12.-16. Lebenswoche- Besuch Junghundekurs bis zum 18. Lebensmonat (mind. 10 Stunden) - SKN Ausweis inklusiv.- Hunde die später übernommen werden oder aus einem anderen Kanton zuziehen, ist der Besuch eines Erziehungskurses (mind. 10 Std.) obligatorisch.

Achtung: Alle diese Kurse müssen in anerkannten Hundeschulen absolviert werden!

Rassentypenliste ll:

- Hundetypen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial - mind.10% Blutanteil einer Rasse der Liste ll.

- Haltung und Zucht ab 1. Januar 2010 im Kanton Zürich verboten.- Wer bei Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund der Liste ll hält, muss bis zum 30. März 2010 ein Gesuch beim Veterinäramt in Zürich, für die Erteilung einer Halterbewilligung einreichen.

Rassetypenlistealphabetisch

zur Checklisteder Hundehaltung

zum Hundegesetz

Gemäss dem neuen Tierschutzgesetz und seinen Verordnungen gilt seit dem 1. Sept. 2008:

Ein Ersthundehalter ist verpflichtet vor dem Kauf, einen 4 std. anerkannten Theoriekurs zu besuchen.

- Richtwert: - Stockmass höchstens 44 cm - Gewicht höchstens 15 kg- Beide Elternteile müssen kleinwüchsig sein

- Keine speziellen kantonalen Auflagen- Mindestens 4 Std. SKN Kurs (Bund)



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